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In diesem Zweiteiler betrachten wir einmal die Künstler und welche gewaltigen Vorteile es ihnen bringt, Mitglied in der Künstlersozialkasse (KSK) zu werden. Im zweiten Teil beleuchten wir die Verwerter von künstlerischen Darbietungen. Sie müssen als Auftraggeber ebenfalls ihren Beitrag leisten, damit der Beitragssatz für Künstler so erschwinglich bleibt wie zur Zeit. Allerdings wird hier aus Unkenntnis oft unnötig Geld bezahlt, was grade in Nachhinein bei Steuerprüfungen für böse Überraschungen sorgen kann. Das betrifft übrigens auch euch, auch wenn ihr bei der KSK versichert seid. Deswegen lest später auch den 2. Teil KSK. Hier jetzt erstmal alle Infos, die euch als Künstler finanziell entlasten, also am Ende des Tages bares Geld in die Kasse spülen.
Herausforderungen eines Musikers in Deutschland
Das Leben der Musiker und anderer Künstler ist, allgemein gesprochen, oft ein Drahtseilakt zwischen kreativer Schaffenskraft und finanzieller Unsicherheit. Die Gagen sind sehr unterschiedlich hoch – machmal reicht es gerade für´s Spritgeld.
Engagements sind oft projektbezogen und nicht selten ohne langfristige Perspektive. So ist es als Freischaffender in dem meisten Fällen unumgänglich, für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung selbst aufzukommen. Solche Herausforderungen machen es für viele Künstler fast unmöglich, sich abzusichern und eine stabile finanzielle Grundlage zu schaffen.
Funfact: ca. 80% aller Anspruchsberechtigten wissen nicht einmal,
dass sie eine Versicherungsoption bei der Künstlersozialkasse hätten
und verschenken so erhebliche Summen.
Die Lösung: Die Künstlersozialkasse (KSK)
Die Künstlersozialkasse bietet hier und heute eine unverzichtbare Unterstützung: 1983 in Kraft getreten, ermöglicht sie es allen selbstständigen Künstlern sowie Publizisten, zu sehr günstigen Konditionen sozialversichert zu sein.
Durch die KSK werden Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zur Hälfte vom Staat und zur anderen Hälfte von abgabepflichtigen Verwertern(1) getragen. Das reduziert die finanzielle Belastung erheblich und schafft eine Basis für eine sichere Zukunft.
„Der Staat fördert mit der Künstlersozialversicherung die Künstler und Publizisten, die erwerbsmäßig selbständig arbeiten, weil diese Berufsgruppe sozial meist deutlich schlechter abgesichert ist als andere Selbständige. Das ist nicht nur eine sozialpolitische, sondern auch eine kulturpolitische Errungenschaft. Denn mit dieser Einrichtung wird die schöpferische Aufgabe von Künstlern und Publizisten als wichtig für die Gesellschaft anerkannt.“ (Zitat: Künstlersozialkasse/Über uns)
Es ist nicht leicht, eine künstlerische Karriere zu starten.
Allein wegen der finanziellen Unsicherheit werden
viele davon abgeschreckt.
Doch hier kann die Künstlersozialkasse helfen.
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Künstlersozialkasse (KSK)
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Künstlerische oder publizistische Tätigkeit: Du musst als Künstler (z.B. Musiker, bildender Künstler, Schauspieler) oder Publizist (z.B. Journalist, Schriftsteller) tätig sein.
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Dazu seht ihr am Ende dieses Beitrags eine Liste genau definierter Berufsgruppen, anhand derer ihr prüfen könnt, ob ihr in das „KSK Raster“ passt.
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Selbstständigkeit: Die Tätigkeit muss erwerbsmäßig und auf Dauer angelegt sein. Gelegentliche oder nebenberufliche Tätigkeiten reichen nicht aus.
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Mindesteinkommen: Das jährliche Mindesteinkommen aus der selbstständigen Tätigkeit muss mehr als 3.900 Euro betragen. Für Berufsanfänger gibt es dafür allerdings Ausnahmen.
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Keine anderweitige Versicherungspflicht: Man darf nicht anderweitig versicherungspflichtig beschäftigt sein, außer geringfügig.
Ob eine Versicherungspflicht vorliegt erfahrt ihr in unserem StageAID-Beitrag Gesetzesänderungen des KSVG für 2023 (mit Link zu dem auf die Versicherungspflicht zugeschnittenen Fragebogens).
Antragstellung und notwendige Formulare
Die Antragstellung bei der KSK erfolgt schriftlich. Diese Formulare und Unterlagen werden benötigt:
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1. Anmeldeformular (KSK-V1): Dieses Formular erfasst grundlegende Informationen zur Person und zur künstlerischen Tätigkeit.
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2. Einkommensprognose (KSK-V2): Hier muss das voraussichtliche Einkommen aus der künstlerischen Tätigkeit angegeben werden.
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3. Nachweis der künstlerischen Tätigkeit: Dies können Verträge, Rechnungen, Veröffentlichungen oder Bestätigungen von Auftraggebern sein.
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4. Fragebogen für Berufsanfänger: Falls man Berufsanfänger ist, muss ein zusätzlicher Fragebogen ausgefüllt werden, um von der Einkommensgrenze befreit zu werden.
Die Formulare können auf der offiziellen Webseite der Künstlersozialkasse heruntergeladen werden.
Adressdaten der Künstlersozialkasse (KSK)
Die Künstlersozialkasse hat ihren Sitz in Wilhelmshaven.
Hier die wichtigsten Kontaktdaten:
Postanschrift:
Künstlersozialkasse
Friedrich-Paffrath-Straße 16
26389 Wilhelmshaven
Telefonischer Kontakt:
Telefon: 044 21 – 973 40 500
Fax: 044 21 – 973 40 999
E-Mail: info(a)kuenstlersozialkasse.de
Vorteile der Künstlersozialkasse (KSK) gegenüber einer normalen Versicherung
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Geringere Beitragslast: Die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung werden zur Hälfte von der KSK getragen. Selbstständige müssen sonst die vollen Beiträge alleine tragen.
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Sicherheit und Planbarkeit: Durch die feste Beitragsteilung und geregelte Versicherungsbeiträge haben Künstler eine bessere Planbarkeit ihrer finanziellen Mittel.
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Soziale Absicherung: Künstler sind durch die KSK sozial abgesichert, was bei privaten Versicherungen oft nur zu hohen Kosten möglich wäre.
Ein konkretes Beispiel: Sparpotential 19.600 €
Nehmen wir zur Verdeutlichung den fiktiven Fall von Anna, einer freiberuflichen Musikerin. Sie verdient jährlich 20.000 Euro. Würde Anna sich privat versichern, müsste sie die vollen Beiträge für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung selbst tragen. Bei einem angenommenen Beitragssatz von insgesamt 19,6% in 2024 (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosigkeitsversicherung) müsste Anna jährlich 3.920 Euro zahlen.
Durch die KSK reduziert sich dieser Beitrag jedoch erheblich, da die KSK die Hälfte der Kosten übernimmt. Anna zahlt also nur 1.960 Euro jährlich. Um das Sparpotential jetzt über einen längeren Zeitraum zu verdeutlichen, betrachten wir Annas Einsparungen mal für 10 Jahre.
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Jährliche Einsparung: 1.960 Euro
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Einsparung über 10 Jahre: 1.960 Euro x 10 = 19.600 Euro
Anna würde also durch die Mitgliedschaft in der KSK über 10 Jahre hinweg insgesamt 19.600 Euro sparen. Dieses Geld kann sie jetzt anderweitig investieren oder für ihre Altersvorsorge nutzen (falls die zu erwartende Rente der KSK zu gering erscheint). Diese Einsparung erhöht ihr finanzielles Puffer jedenfalls erheblich.
Die KSK bietet somit nicht nur finanzielle Entlastung, sondern auch Sicherheit und Stabilität für Künstler in einem oft unsicheren Berufsfeld. Ein Beitritt zur KSK ist daher für viele Künstler und Publizisten ein wichtiger und notwendiger Schritt, um sich langfristig und nachhaltig abzusichern.
Definition künstlerischer Tätigkeiten der Künstlersozialkasse (KSK)
Die Künstlersozialkasse (KSK) umfasst eine Vielzahl von künstlerischen und publizistischen Berufen. Hier nun eine vollständige und detaillierte Aufstellung der Berufsgruppen, die sich über die KSK versichern können, zusammen mit einer übergeordneten Beschreibung dessen, was als Kunst oder künstlerische Tätigkeit definiert werden kann:
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Schöpferische Gestaltung beinhaltet: Die Tätigkeit erfordert ein hohes Maß an Kreativität und Individualität.
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Öffentliche Wahrnehmung erlangt: Die Werke oder Darbietungen müssen einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
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Berufsständische Anerkennung erfährt: Die Tätigkeit wird von den Berufsverbänden und der Fachwelt als künstlerisch oder publizistisch anerkannt.
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Eigenständige Tätigkeit darstellt: Die Arbeit erfolgt selbstständig und nicht in einem Angestelltenverhältnis.
Diese umfassende Einordnung zeigt, dass die KSK eine breite Palette von künstlerischen und publizistischen Berufen abdeckt. Wenn du in einer dieser Berufsgruppen tätig bist, kannst Du prüfen, ob eine Versicherung über die KSK für dich in Frage kommt.
Es sind mehr Berufsarten berechtigt
Mitglied bei der Künstlersozialkasse zu werden
als du ahnst …
Wenn deine Berufbezeichnung unklar ist oder dir eine Definition deiner Tätigkeit schwer fällt, kannst du bei der KSK unter dieser Nr. 044 21 – 928 90 00 anrufen oder per Email: auskunft@kuenstlersozialkasse.de in Kontakt treten. Oder schaut mal in die Website der KSK rein. Hier jetzt aber erstmal
eine Liste der künstlerischen Berufe, die von der KSK definitiv anerkannt werden …
1. Bildende Kunst
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Maler der bildenden Kunst, Grafittikünstler, Bildhauer
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Grafiker (Print + Web), Mediengestalter und Webdesigner
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andere Designer (Mode-, Industrie-, Schmuckdesigner)
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Illustratoren, Fotografen
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Keramiker, Kunst- und Goldschmiede sowie andere Kunsthandwerker
2. Darstellende Kunst
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Schauspieler und Pantomimen, Tänzer und Choreografen
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Comedians und andere Performance-Künstler
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Regisseure
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Feuerwerkskünstler und Artisten (inkl. Zirkuskünstler, Akrobaten)
3. Musik
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Musiker, Instrumentalisten und Sänger
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Komponisten und Dirigenten
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Musikproduzenten
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DeeJay*nes und andere Live-Performer
4. Publizistik
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Schriftsteller und Dichter, Journalisten und Redakteure, Werbetexter
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Übersetzer (literarische und wissenschaftliche)
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Blogger und Online-Publizisten
5. Film, Rundfunk und Medien
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Kameraleute und Video- bzw. Filmemacher
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Tontechniker
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Filmeditoren, Drehbuchautoren und Regisseure (Film, Fernsehen)
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Mediendesigner
6. Sonstige Kunstformen
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Puppenspieler, Zauberkünstler und Feuerjongleure
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Licht- und Installationskünstler, Multimedia-Künstler und Eventkünstler
Im zweiten Teil wollen wir die KSK von der anderen Seite beleuchten: Hier erfahrt ihr, wer alles zur Finanzierung der Künstlersozialkasse beitragen muss, damit der „ganze Spass“ bezahlbar wird. Wir klären darüber auf, was passieren kann, wenn man als Zahlungspflichtiger nicht zahlt …
Vor allen Dingen informieren wir auch darüber, wie alleine durch die falsche Rechnungsformulierung Kosten entstehen und wie sich das vermeiden lässt.
(1) Verwerter von künstlerischen Darbietungen sind alle Unternehmen, die durch ihre Organisation, besondere Branchenkenntnisse oder spezielles Know-how den Absatz künstlerischer oder publizistischer Leistungen am Markt fördern oder ermöglichen. Sie sind grundsätzlich dem Kreis der künstlersozialabgabepflichtigen Unternehmen zuzuordnen.
Dazu gehören im Wesentlichen Verlage, Konzertveranstalter, Rundfunk- und Fernsehanbieter, Musik- und Filmproduzenten, Galeristen und Kunsthändler sowie alle Kommunen, die Theater, Orchester, Museen betreiben oder sonstige Veranstaltungen durchführen. Quelle: kuenstlersozialkasse.de/unternehmen-und-verwerter/wer-ist-abgabepflichtig
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