Kaum habt ihr mal ein bisschen Geld verdient, will gleich jemand etwas davon abhaben – als ob es nicht schwer genug ist, als Musiker zu bestehen – nein, das Finanzamt hält gnadenlos die Hand auf! Wenn ihr allerdings fit seid, haltet ihr die Abgaben in Grenzen und sorgt gleichzeitig für kräftige Rückzahlungen.
Einkommensteuer von Musikern/Künstlern/Bands
Ob ihr wollt oder nicht: Grundsätzlich ist die Aufnahme einer Tätigkeit als bezahlter Musiker dem Finanzamt stets anzuzeigen, all das läuft unter dem Oberbegiff „Steuerrecht für Musiker“! Da spielt es keine Rolle, ob ihr schon Gewinne erzielt. Mindesteinnahmen, die erst einmal überschritten sein müssen, bis man überhaupt mit dem Finanzamt zu tun bekommt, gibt es prinzipiell erstmal nicht …
Bei Steuern für Musiker geht es ums Prinzip
Eine Erklärungspflicht besteht grundsätzlich ab dem ersten eingenommenen Euro! Beruhigt euch, so schnell geht es dann doch nicht, bis die Einkommensteuer auch tatsächlich erhoben wird. Denn es gibt einen sog. Grundfreibetrag von € 11.604, Stand 2024. Alles, was darüber hinausgeht, ist steuerpflichtig. Wir verraten euch ein paar (legale) Tricks, um eure tatsächlichen Gewinne so klein wie möglich zu halten.
Doch Obacht: Wer meint, sorglos und anmeldefrei als regelmäßiger Gagenbezieher seine Kunst darbieten zu können, muss auf der Hut sein: Das Finanzamt ist auch im Internet und bei Konzertankündigungen, in der Presse und sonst wo ein aufmerksamer Beobachter. Wenn ihr nach ein paar Jahren selbstverordneter Steuerbefreiung geschätzt werdet, habt ihr echt ein Problem.
Nun der kleine Trick: Wenn ihr Musik als Nebengewerbe betreibt und Verluste durch dieses Geschäft macht, kann dies gegebenenfalls zur Steuerbegünstigung führen. Das kommt zustande, indem man in seinem Hauptberuf recht gut verdient, dadurch viele Steuern zahlt, der Verdienst aber mit dem Musiker „Verlust“ verrechnet wird und dadurch die Abgaben mindert.
Doch Vorsicht: Wenn man allerdings zu lange Verlust mit der Musik macht (keine kostendeckenden Aufträge) kann das Finanzamt das Nebengewerbe als „Liebhaberei“ abtun. Und wenn es nur noch als Hobby gewertet wird, wird es nicht mehr mit dem Hauptverdienst verrechnet.
Umsatzsteuer
Nicht zu verachten ist der Anteil der Mehrwertsteuer (die sog. Umsatzsteuer) an allen Einkäufen für Eure Musik. Als Betrieb bzw. Freiberufler (der auf seinen Rechnungen die Umsatzsteuer ausweist), der ihr automatisch werdet, wenn ihr das Gewerbe “Musikgruppe” oder “freier Künstler” anmeldet, werdet ihr “Umsatzsteuervoranmeldepflichtig”, es sei denn ihr lasst euch davon als sog. Geringverdiener befreien. Das würde ich allerdings nicht tun! Die MwSt. oder UmSt., wie sie steuerrechtlich genannt wird, ist ein “durchlaufender” Posten, den der Endverbraucher, also euer Publikum, bezahlen muss.
Ihr könnt also die von euch “im Voraus” bezahlte MwSt., die ihr bei jedem Einkauf z.B. von Equipment automatisch mitbezahlt habt, mit der MwSt. auf den Eintrittspreis verrechnen! Auf ein Ticket für “kulturelle Veranstaltungen”, was ihr seid mit eurer Musik, auch wenn ihr “nur” Cover spielt, entfallen 7% MwSt. Ihr jedoch zahlt für eurer Equipment z.Z. 19% MwSt. Dieses Geld könnt ihr mit der MwSt. des Eintritts verrechnen. Zuviel “im Voraus” bezahlte MwSt. bekommt ihr dann zurückgezahlt!
Das kann sich gerade zu Beginn Eurer Karriere echt lohnen!
Betriebskosten
Betriebsausgaben können auch nebenberufliche Musiker komplett von der Steuer absetzen. Betriebsausgaben sind alle Ausgaben, die durch den Betrieb des Geschäfts entstehen. Euer Geschäft ist die Musik und alles was auch irgendwie damit zu tun hat. Hierzu gehören sowohl die Ausgaben für das technische Equipment (in der Regel in Form von Abschreibungen, also dem Wertverlust im Lauf der Zeit) wie auch laufende Ausgaben, z.B. Fahrt- und Reisekosten, Mieten für Übungsräume, Personalkosten, Bewirtungskosten (diese aber nur zu 70%!).
Es kommen die Kosten für Anwalt und Steuerberater dazu, soweit die Beratung sich auf die Berufsausübung bezieht, Porto, Telefon, Fachliteratur, Büromaterial und was sonst noch so anfällt. Die Ausgaben werden vom Finanzamt allerdings nur anerkannt, wenn ihr dafür Belege vorweisen könnt. Ihr solltet also alle Benzinquittungen, Telefonrechnungen, Rechnungen über gekaufte Geräte, Versicherungspolicen usw. für´s Finanzamt aufbewahren.
Da ist es empfehlenswert, von Anfang an Ordnung zu halten, sich einen Ordner anzulegen und die Kontoauszüge sorgfältig vom ersten bis zum letzten Beleg aufzubewahren. Gut wäre es, wenn ihr die Auszüge in chronologischer Reihenfolge abheftet und die auf den Kontoauszügen festgehaltenen Geldbewegungen mit den dazugehörigen Rechnungen oder sonstige Belege zusammenheftet und hinter dem Kontoauszug einordnet.
Wer kümmert sich um die Steuererklärung und den Kontakt mit dem Finanzamt?
Das könnt ihr selber machen. Ich persönlich kenne allerdings viele Musiker, die kein Faible für derlei Papierkram haben und vom Finanzamt mit Mahnungen überzogen werden, weil die nötigen Abgabetermine nicht eingehalten werden – in aller Regel liegen die Quittungen und Belege noch in irgendwelchen Schuhkartons und Schubladen rum, nichts ist geordnet.
Diesen Spezialisten unter euch empfehle ich, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen! Am besten jemanden, der sich im Musikerbusiness auskennt. In aller Regel sind dessen Leistungen nicht so teuer und werden durch die zusätzlichen Rückzahlungen mehr als ausgeglichen. Also oft ein echter Gewinn, der nicht nur die Nerven senkrecht hält.
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