Land Niedersachsen übernimmt Gema-Gebühren für Vereine, viele gemeinnützige Organisationen und Events
Das Land Niedersachsen hat eine bedeutende Entscheidung getroffen, die viele Vereine und Organisationen finanziell entlasten wird. Ab November übernimmt das Land die Musikgebühren für Feste von gemeinnützigen, mildtätigen sowie kirchlichen Vereinen und Organisationen. Ein entsprechender Vertrag wurde am Dienstag unterzeichnet.
Für das laufende Jahr stehen 167.000 Euro zur Verfügung, um die Gebühren der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) zu decken. Das Land zahlt die Kosten für bis zu vier Feste pro Verein und Jahr. In den kommenden Jahren strebt das Land an, jährlich eine Million Euro zur Verfügung zu stellen.
Ausnahmen und Voraussetzungen
Ausgenommen von dieser Regelung sind die niedersächsischen Sportvereine, die im Landessportbund organisiert sind. Diese Vereine haben bereits eine gesonderte Vereinbarung über den deutschen Sportbund mit der Gema.
Wo die Pauschale gilt – und wo nicht
Nur eingetragene Vereine und Organisationen, deren offizieller Sitz in Niedersachsen liegt, profitieren von der pauschalen Regelung.
Folgende Veranstaltungen sind abgedeckt:
Eintrittsfreie Vereinsfeste (Spenden sind erlaubt) mit
- Live-Musik sowie Musik von Trägern wie CDs, MP3 oder Streaminganbietern wie Spotify
- in Räumen oder im Freien (Fläche bis zu 500 qm); z. B. Sommerfeste, Gartenfeste, Weihnachtsmärkte
Diese Veranstaltungen sind nicht mit abgedeckt:
- Festivals oder Konzerte
- Theater/Kabarett
- Tanzkurse oder Sportveranstaltungen
- Streaming-Veranstaltungen
- Dauerhafte Hintergrundmusik (in Vereinsheimen u. Ä.)
- Veranstaltungen mit Eintritt
- Festumzüge
Um die Gema-Gebühren vom Land Niedersachsen übernehmen zu lassen, müssen Vereine und Organisationen bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Eintrittsfreie Veranstaltungen: Die Veranstaltung muss eintrittsfrei sein und darf eine maximale Veranstaltungsfläche von 500 Quadratmetern nicht überschreiten.
- Online-Anmeldung: Die Veranstaltung muss vorher online angemeldet werden.
- Dokumentation von Livemusik: Bei Livemusik müssen im Nachhinein die gespielten Lieder angegeben werden.
Anmeldung über Onlineportal
Um die Kosten erstatten zu lassen, müssen Vereine oder Organisationen ihre Veranstaltungen weiterhin bei der Gema anmelden. Die Verwertungsgesellschaft stellt hierfür ein spezielles Onlineportal zur Verfügung. Nur so kann das Land Niedersachsen die Gema-Lizenzkosten übernehmen. Diese Regelung gilt für Veranstaltungen ab dem 1. November 2024.
Hintergrund
Grundsätzlich muss immer dann eine Gebühr an die Gema gezahlt werden, wenn bei Festen und Treffen Musiktitel gespielt werden, die urheberrechtlich geschützt sind. Diese Einnahmen werden dann an die Künstlerinnen und Künstler weitergereicht.
Das Land Niedersachsen setzt mit dieser Maßnahme ein starkes Zeichen für die Unterstützung von Vereinen und Organisationen, die einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben leisten.
Anmeldemailadresse
Für die Anmeldung Ihrer Veranstaltung und die Übernahme der Gema-Gebühren durch das Land Niedersachsen, nutzen Sie bitte das dieses Online-Portal
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Und hier gibt es den Praxisbericht dazu
Die Initiative des Landes Niedersachsen wird dazu beitragen, die finanzielle Belastung vieler Vereine und Organisationen zu reduzieren und ihnen mehr Spielraum für ihre wertvolle Arbeit zu geben.