“Vertrag kommt von vertragen”, pflegte mein Studienprofessor gerne zu sagen, wenn es darum ging eine Vereinbarung auszuhandeln, die einen Mehrwert für beide Vertragsparteien darstellt. Wenn, allgemein gesprochen, ein Vertrag einseitig eine Vertragspartei bevorzugt, besteht die Gefahr, dass er gebrochen wird und man sich vor Gericht wiederfindet.
Gerade in der kulturellen Branche gibt es mannigfaltige Beziehungen, die geregelt werden müssen. Hier möchten wir die wichtigsten vertragsrechtlichen Vereinbarungen darstellen.
Denn die Beziehungen zwischen Künstler und Veranstalter oder Plattenfirma, zwischen Veranstalter und Technikern oder GEMA müssen rechtssicher geklärt werden.