An dieser Stelle möchten wir über den Schutz des geistigen Eigentums sprechen. Dieses große Rechtsthema befasst sich auch mit Erfindungen, Gebrauchsmuster, Handelsmarken und ähnlichem. Doch in erster Linie interessiert uns wie der Gesetzgeber unsere Ideen und geistigen Werke schützt.
Das Urheberrecht und die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, die GemA also, gehören zu diesem Themenkomplex.
Das Schutzrecht in seiner Definition ist der “Schutz des geistigen Eigentums” und wird im Unterschied zum Eigentum an körperlichen Gegenständen (Sachen im Sinne des §90 BGB) als ein “ausschließliches Recht an einem immateriellen Gut, zum Beispiel einem Kunstwerk oder einer technischen Erfindung”, bezeichnet. Mit einer technischen Erfindung befasst sich das Patentrecht, das jedoch in unserem Fall nur eine untergeordnete Rolle spielt.