Für freischaffende Künstler, Performer, Publizisten, kurz Kreative aller Art gibt es eine eigene Versicherung – die Künstler-Sozialkasse. Es gibt genug Gründe, warum Musiker in die Künstlersozialkasse sollten.
Nach dem Paragraphen 1 des Künstler-Sozial-Versicherungs-Gesetzes (KSVG) ist die Voraussetzung für eine
Versicherungspflicht, dass eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt wird.
Demnach ist ein Künstler, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Publizist ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise wie ein Schriftsteller oder Journalist tätig ist. Die KSKV ist zum einen Krankenversicherung und zum anderen Altersvorsorge.
Doch wer zahlt eigentlich in die Künstlersozialkasse ein? Wenn ein Veranstalter ein Konzert ausmacht, steht im Vertrag meistens drin, dass er für diesen Gig Beiträge abführen muss. Was ist, wenn es nicht vertraglich vereinbart ist? Für manch einen Veranstalter gab es da schon ein böses Erwachen! Sind Fotografen Künstler oder nur das Foto eine Kunstform? Auch Bandleader müssen unter Umständen für ihre Bandmitglieder Beiträge abführen. Wann und bei welchen Gelegenheiten ist oft tricky.
Wie hoch die aktuellen Beiträge sind, wer wann zahlen muss und wie viel, wer sich im einzelnen selbst versichern kann und vieles mehr erfahrt Ihr hier in unserem Artikel: Warum Musiker in Deutschland unbedingt in die Künstlersozialkasse ksk sollten.