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Freitag, Dezember 27, 2024
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StartOrgaNeue Verdienstmöglichkeiten für Veranstaltungstechniker: „Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten“ (SAP)
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Neue Verdienstmöglichkeiten für Veranstaltungstechniker: „Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten“ (SAP)

Eine „Sachkundige-Aufsichts-Person“ (SAP) / © Shutterstock

Viele Veranstalter wissen bislang immer noch nicht, dass bei ihren Veranstaltungen die Anwesenheit einer Sachkundigen-Aufsichts-Person (SAP) gesetzlich vorgeschrieben ist. Kurioserweise finden deshalb unzählige Veranstaltungen sozusagen rechtswidrig statt. Im Grunde ist da der Tatbestand der fahrlässigen oder vorsätzlichen Ordnungswidrigkeit damit schon erfüllt …

Bußgeld und Verlust des Versicherungsschutzes

Dies kann zusätzlich sehr teuer werden, wenn im Schadensfall der Versicherungsschutz ausfällt oder die Staatsanwaltschaft z.B. bei fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Im Zusammenhang mit einem Schadensereignis ist der Veranstalter immer voll haftbar zu machen. Deshalb ist in Deutschland eine sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten bei Veranstaltungen aller Art gesetzlich vorgeschrieben. Das ist in der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO §40 Abs.5) in Verbindung mit der DGUV-Vorschrift 17 §15 festgelegt.

Neukundengewinnung

Dieser Umstand bietet jedoch auch eine gute Chance für Firmen und Techniker aus dem Veranstaltungsbereich, zusätzlich Kunden und damit Umsatz zu generieren. Dies funktioniert mit Hilfe einer entsprechenden Weiterbildung, die in einem 3-tägigen Intensiv-Seminar sehr günstig erworben werden kann. Um das riesige Potential bei Veranstaltungen zu veranschaulichen, folgen hier einige Beispiele bei denen die Anwesenheit einer SAP verpflichtend ist.

Jetzt informieren: Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten (SAP) 

Geltungsbereich in welchen Gebäuden?

Der Geltungs- und Einsatzbereich ist sehr weit gefasst und gilt grundsätzlich an den Orten, wo Menschen in Gebäuden zusammenkommen, um Veranstaltungen, Konzerte, Messen oder andere öffentlichen Ereignisse zu besuchen. Hier einige Beispiele:

  • Konzert- oder Veranstaltungshallen
  • Messehallen und andere Messezentren
  • Theater und Opernhäuser
  • Mehrzweckhallen, Sportstätten oder -Stadien
  • Freizeitparks und Vergnügungsparks
  • Museen und Ausstellungshallen
  • Kongresszentren und Tagungsräume
  • Gemeinde- und Stadthallen
  • Schulaulas, Hochschulen
  • Unternehmensgebäude (z.B. bei Betriebsversammlungen oder anderen Events)
  • Vereinsheime und Bürgerhäuser
  • Kirchen und andere religiöse Einrichtungen, wenn sie öffentliche Veranstaltungen abhalten

Crowded House / © Pixabay

Bei Veranstaltungen in diesen Gebäuden ist der Einsatz sachkundiger Aufsichtspersonen gesetzlich vorgeschrieben, um die Sicherheit der Besucher in diesen Einrichtungen oder bei diesen Veranstaltungen zu gewährleisten. Und um diese Aufgaben fachgerecht und rechtskonform wahrnehmen zu können, ist eine Weiterbildung zur sachkundigen Aufsichtsperson in Versammlungsstätten Pflicht, die mit der Kenntnis und Prüfung der relevanten Seminarinhalte dann mit einem Zertifikat abschließt.

Wir arbeiten hier mit der A.V.B Akademie  zusammen, die neben vielen weiteren Vorteilen eine der renommiertesten Ausbildungsstätten Deutschlands ist. Vor allen Dingen verfügt der führende Sicherheitsexperte Deutschlands, Olaf Jastrob  und sein Expertenstab, über einen jahrzehntelangen Erfahrungsschatz.

Dauer des Seminars

Die Seminardauer beträgt 3 Tage und kann in Präsenz, Online oder auch In-House erfolgen. Die Seminarinhalte findest du am Ende des Beitrages.

Seminartermine und Orte

Die Seminare finden ganzjährig statt und dauern 3 Tage. Die aktuellen Infos und Termine findest du weiter unten.
Zusätzliche Termine können jederzeit in Absprache mit der A.V.B erstellt werden.

Seminarkosten

Die Seminarkosten sind ihren Preis wert und liegen bei derzeit ca. 180 € / Tag = 540 € / 3 Tage zzgl. 19% MwSt.

Seminarinhalte

Die Seminarinhalte entsprechen den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)-I 215-322 und beinhalten u.a.:

  • Rechtsgrundlagen der Veranstaltungssicherheit (Arbeitsschutzgesetz, Haftung und Schadenersatz, Verkehrssicherungspflichten)
  • Alle relevanten Betriebsvorschriften aus Muster-Versammlungsstättenverordnung und Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-V1, DGUV-V3, DGUV-V17)
  • Beauftragung, Aufgaben und Grenzen der Verantwortung der Sachkundigen Aufsichtsperson (Delegation von Betreiberpflichten, Zusammenarbeit mit Verantwortlichen für Veranst.-Technik)
  • Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung, Erarbeiten von Schutzzielen und -Maßnahmen
  • Grundlagen des betrieblichen Brandschutzes und der Ersten Hilfe
  • Grundlagen der Durchführung von Unterweisungen
  • Umgang mit szenischen Effekten (Nebel, offenes Feuer, Laser und Pyrotechnik)
  • Diskussion von Praxisbeispielen aus dem Arbeitsalltag der Teilnehmer

Jetzt informieren: Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten (SAP) 

Weitere Berufsgruppen, für die eine Ausbildung zur SAP sinnvoll ist

  • Hausmeister oder Gemeindemitarbeiter in öffentlichen und nichtöffentlichen Gebäuden und z.B. Schulen
  • Hausmeister in größeren Betrieben (Einsatz z.B. bei Personalversammlungen, Meetings oder Betriebsfeiern)
  • Vereinsmitarbeiter (Einsatz bei Vereinsfeiern oder Vermietungen des Vereinsheimes)

Du hast Fragen?

Dann kontaktiere uns jetzt unter joerg@stageaid.de oder ruf uns an: 0176 6666 1833 📞

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