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StartRechtUrheberrechtÜber FanArt und FanFiction 2/2
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Über FanArt und FanFiction 2/2

Perspektivisch: „Reso – In Between Days“ / UrbanArt! 2019, Völklingen

FanArt und FanFiction – Bericht über den Workshop 2.Teil

Der 2. Teil des Workshops beschäftigt sich mit den rechtlichen Fragen zur FanArt  und FanFiction. Gerade wenn Ihr FanArt  auf Eurer Website einbauen wollt gibt es da einiges zu beachten …

Wie komme ich an die Rechte?

Wer Rechteinhaber ist und folglich derjenige an den man sich wenden sollte, möchte man die Zustimmung zur Nutzung einholen. Diese Personen können sehr unterschiedlicher Natur sein. Prinzipiell sind sie die betroffenen Urheber bzw. Personen, also die originären Rechteinhaber. doch oft haben die Personen ihre Rechte oftmals an Dritte übertragen.

Die Nutzungsrechte an Werken liegen, wenn diese z.B. kommerziell ausgewertet werden, in der Regel bei bestimmten Verlagen. An den meisten Werkexemplaren finden sich Rechtevermerke und Hinweise auf die Rechteinhaber. Hier lohnt es sich, einfach genauer hinzuschauen und dann die zuständigen Stellen zu kontaktieren.

Bei bestimmten Personen (z.B. Schauspielern) macht es Sinn, bei deren Managements anzufragen oder die Personen unmittelbar zu kontaktieren (z.B. über soziale Netzwerke). Das funktioniert in der heutigen Zeit durchaus gut.

Auch kann ein Blick ins Internet, insbesondere auf Wikipedia, Websites zu den Werken oder den Personen, die Internet Movie Database(IMDB), und nicht zuletzt auch Google ganz allgemein nichts schaden. Früher oder später werdet Ihr fündig. Meistens geht das schnell, in wenigen Fällen kann sich eine Rechteklärung allerdings auch mal sehr lange hinziehen.

Die tägliche Praxis

Das soll jezt kein Aufruf zum Rechtsbruch werden, doch: wir Juristen haben nun einmal allgemein den Ruf, alles schlecht zu reden und Probleme zu suchen bzw. zu finden, wo es gar keine gibt.

Fakt ist, es gibt unzählige FanArt  und FanFiction. Ich muss mich nur 5 Minuten im Internet umschauen und finde auf Anhieb zahlreiche Werke, die sicherlich – formell gesehen – rechtswidrig sind bzw. rechtswidrig genutzt werden. Dennoch: einen Aufschrei, etwa in Form von Massenabmahnungen, habe ich in diesem Bereich noch nicht vernommen. Wohl deswegen, weil hier einfach die Rechteinhaber vielfach das Geschehene generös tolerieren.

Es nützt den Rechteinhabern

Aus Sicht eines wirtschaftlichen Verwerters können FanArt  und FanFiction  wirkungsvolle – und vor allem: kostenlose! – Marketinginstrumente sein. Wie schön ist das denn, wenn Dritte für mich und meine Produkte Werbung machen, ohne dass ich dafür bezahlen muss?

Zudem, zumindest kann ich mir das vorstellen, fühlen sich vielfach die Urheber der Ursprungswerke auch geehrt. Ich nehme mich dafür einmal selbst als Beispiel: regelmäßig finde ich über Google neue Werke, die Designs aufgreifen, an denen ich die Rechte halte. Solange dies im nicht-kommerziellen Bereich erfolgt, erfreue ich mich daran und habe auch schon zu einigen Zeichnern dadurch Kontakte geknüpft.

Wenn ich hingegen erleben muss, dass meine Werke ungefragt für Bücher und Spiele verwendet werden, die zum Verkauf angeboten werden, bin ich – und zwar absolut zu Recht – schnell empört und will dies zügig unterbinden.

Das Internet als Katalysator

Zusammenfassend möchte ich damit sagen, dass FanArt und FanFiction Phänomene sind, die es schon seit Jahren und Jahrzehnten gibt. Und allen voran hat das Internet dem Ganzen neuen Schwung verliehen und Galerien, Fansites und Foren zu diesem Thema geradezu wie Pilze aus dem Boden schiessen lassen.

Mit den Möglichkeiten des Internets ist die Verbreitung deutlich erleichert worden, zugleich damit allerdings die Auffindbarkeit: Nutzer genauso wie Rechteinhaber finden sich schnell, wenn sie es möchten.

Alles in allem solltet Ihr, wie immer, eine gesunde Abwägung vornehmen bezüglich dessen, was sinnvoll und zumutbar erscheint. Einfach um Problemen aus dem Weg zu gehen, und dem, was im Falle von Verstößen an Konsequenzen droht. Hier ein kleiner Tipp: Fragen kostet nichts! Und eine E-Mail schicken ebenfalls nicht.

Was sollte ich bei meiner Website beachten?

Wenn Ihr FanArt und FanFiction anbietet, dann achtet bitte auf folgendes:

  • Prüft einmal anhand der obigen Kriterien, ob möglicherweise bei manchen Werken Rechte Dritter tangiert werden. Wenn Ihr Euch unsicher seid, fragt Freunde, die ähnliches anbieten, um Rat. Bei Bedarf einfach mal einen Fachmann hinzuziehen. Kommt Ihr zu dem Ergebnis, dass Rechte betroffen sein könnten, versucht im Zweifel, das Einverständnis des/der Betroffenen einzuholen.
  • .
  • Soll Euer Angebot kommerzieller Natur sein (Verkauf der Werke; Bewerbung anderer eigener oder fremder Werke mit den FanArt / FanFiction Werken), geht ohne Zustimmung der Betroffenen überhaupt nichts. Das ist weniger eine rechtliche Frage als vielmehr eine Frage der Fairness: wenn ich mit fremder Leistung Geld verdiene, kann es nicht sein, dass derjenige daran nicht partizipiert oder zumindest Bescheid weiß.
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  • Wenn Ihr fremde Werke anbietet, lasst Euch, z.B. im Rahmen von Nutzungsbestimmungen (z.B. Forenregeln etc.) versichern, dass diejeningen, die Werke hochladen, das Recht zur entsprechenden Nutzung haben
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  • Mindestens jedoch solltet Ihr Euch absichern, dass diejenigen mit Dir haften oder Dich von Kosten freistellen, falls Ansprüche wegen der jeweiligen Werke von Dritten geltend gemacht werden.
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  • Ihr haftet zwar grundsätzlich nicht per se für Inhalte Dritter, sondern in der Regel erst dann, wenn Du Kenntnis von einer Rechtsverletzung erlangst. In diesem Fall musst Du dann unverzüglich alles Notwendige und Erforderliche tun, um die Rechtsverletzung zu beseitigen. Im Einzelfall kann es aber sein, dass Dir Inhalte Dritter als eigene zugerechnet werden, etwa, wenn Du diese nach außen als eigene anbietest.

Beispiel für die Formulierung einer vergleichbaren Klausel in den Nutzungsbestimmungen

„Nutzer sind für die von Ihnen verwendeten und veröffentlichten Inhalte selbst verantwortlich. Es dürfen nur Inhalte verwendet werden, an welchen die Nutzer auch die Rechte halten bzw. eine Nutzungserlaubnis besitzen.

Rechte Dritter (insbesondere Marken-, Urheber-, Leistungsschutzrechte sowie das Recht am eigenen Bild und Namens- und Persönlichkeitsrechte) sind zu achten; Verstöße hiergegen sind verboten. Dies gilt insbesondere für das Einstellen von fremden Texten, Bild- und Videomaterial sowie Verlinkungen hierzu, welche Rechte Dritter beeinträchtigen. Der Nutzer stellt diesbezüglich den Betreiber von allen Ansprüchen Dritter vollständig frei. Dies beinhaltet auch die Freistellung von etwaigen Rechtsverteidigungs- und Gerichtskosten.

Hat der Betreiber begründete Bedenken gegen die Zulässigkeit der Veröffentlichung von Inhalten des Nutzers, kann der Betreiber diese ohne weiteres entfernen. Hierüber soll er den Nutzer alsbald informieren.“

Die Verwendung einer solchen oder ähnlichen Klausel in den Nutzungsbestimmungen von Foren etc. (die von den jeweiligen Nutzern auf jeden Fall akzeptiert werden müssen, was elektronisch protokolliert werden sollte) entbindet natürlich nicht von der Pflicht, einzuschreiten, wenn man auf einen vermeintlichen Rechtsverstoß durch andere Nutzer oder Dritte hingewiesen wird.

Verhalten bei einer Abmahnung

Erhaltet Ihr einmal einen Hinweis auf einen – vermeintlichen – Rechtsverstoß bzw. gar eine Abmahnung (= formale Aufforderung, etwas bestimmtes, hier also den vermeintlichen Rechtsverstoß, zu unterlassen), muss das nicht gleich das Ende sein. In aller Regel lässt sich mit den Rechteinhabern gut reden. Was die Kosten anbetrifft, so sind diese auch für Nutzungen auf privaten Seiten erst neulich nochmals vom Gesetzgeber gedeckelt worden.

Bevor ihr aber gar nichts unternimmst und es damit auf eine Klage ankommen lasst (die insbesondere wege der im Urheber- und Persönlichkeitsrecht hohen Streitwerte durchaus kostspielig werden kann), informiert Euch lieber eingehend oder greift zum Hörer und fragt einen Fachmann um Rat. Wie schon erwähnt, haftet insbesondere bei Foren oder ähnlichen Websites, die Drittcontent anbieten, der Seitenbetreiber nicht automatisch.

Reagiert er jedoch überhaupt nicht, wandeln sich seine Kenntnis von den Umständen und sein Untätigbleiben nach einer gewissen Zeit auf jeden Fall in eine Haftung. Welche Maßnahmen angemessen sind, wenn man auf einen Verstoß hingewiesen wird, hängt von den konkreten Umständen ab. Jedenfalls sollte der Betreiber unverzüglich den Nutzer, dessen veröffentlichter Inhalt kritisiert wird, zu einer sofortigen Stellungnahme auffordern.

Lässt sich innerhalb von 3 bis 4 Tagen die Sache nicht aufklären oder stellt sich heraus, dass tatsächlich ein Verstoß vorliegt, muss umgehend der rechtswidrige Inhalt offline genommen werden (und zwar auch aus etwaigen Unterseiten etc., wo er noch zu finden sein könnte). Sofern das Entfernen zuvor keine großen Mühen bedeutet, ist es sinnvoll, schon unmittelbar mit Erhalt des Hinweises/der Abmahnung die streitigen Inhalte vorsorglich zu entfernen.

Ein Missverständnis der Betroffenen?

Allen Betroffenen, die sich durch fremde FanArt oder FanFiction verletzt fühlen, lege ich ans Herz, sich erst einmal persönlich mit den vermeintlichen Verletzern in Verbindung zu setzen. Oftmals bestehen einfach nur Missverständnisse, die sich schnell aufklären lassen oder man findet zu einer gemeinsamen Lösung. Man muss nicht immer gleich mit den Säbeln rasseln.

Bitte beachtet, dass die vorliegende Handlungsempfehlung keine Rechtsberatung ersetzen kann und es gerade im Bereich des Urheber- und Persönlichkeitsrechts sich immer um Einzelfallentscheidungen handelt.

Fazit

Es ist aus meiner Sicht wünschenswert und zum Erhalt einer vielfältigen (Medien)Kultur und künstlerischen Landschaft geradezu unumgänglich, dass sich Fans mit ihren favorisierten Werken und Idolen in Form von FanWorks im weitesten Sinne auseinandersetzen. Hierzu zählen insbesondere die Mittel der FanArt und FanFiction.

Unsere Rechtsordnung ist bestrebt, einen fairen Interessenausgleich zwischen allen Beteiligten zu schaffen und unter gewissen Voraussetzungen FanArt und FanFiction für zulässig zu erklären. Das gelingt ihr teilweise schon ganz gut, und in diesen Fällen dürften sich viele Probleme für die Verwender gar nicht erst stellen. Sofern hingegen Unklarheiten bestehen oder die Rechtslage eindeutig gegen eine Zulässigkeit spricht, reicht mitunter eine kurze Nachfrage aus, um das eigene Vorhaben zulässig zu machen und sich Diskussionen und Streitigkeiten zu ersparen.

Ich hoffe, dass die Szene weiterhin derart floriert und man noch viele neue tolle Werke bestaunen wird.

Gregor Theado
Gregor Theado studierte deutsches und internationales Medien- und Informationsrecht an der Universität des Saarlandes. Im Jahr 2010 folgte die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und kurz darauf die Selbständigkeit mit der Gründung einer eigenen Rechtsanwaltskanzlei in Saarbrücken. Der Schwerpunkt seiner Kanzlei liegt in der Beratung der Kreativwirtschaft, insbesondere zum Urheber- und Medienrecht, sowie im Datenschutzrecht und der Vertragsgestaltung. Als Geschäftsführer der AMM Arts Music Media UG steuert Gregor Theado diverse Projekte vornehmlich aus den Bereichen Kunst und Musik sowie das hauseigene Musikerschmucklabel GemSessions. Er hat die jährlich stattfindende Veranstaltungsreihe „Musik.Video.Kunst“, bei welcher regionale Bands ihre Musikvideos vorstellen, ins Leben gerufen. Mit Herausgabe der “Saarland Underground” CD Compilations fördert er seit dem Jahr 2005 den Austausch und die Popularität regionaler Bands. Er ist selbst begeisterter Hobbymusiker (vor allem E-Gitarre, Akustikgitarre, Gesang) und veröffentlicht als Singersongwriter (“F*A*N”) und mit der Metalband “Berserk Inc.” regelmäßig neue Songs und Musikvideos. Soweit es seine Zeit zulässt, engagiert er sich gerne in regionalen Vereinen, insbesondere dem Musikbüro Saar e.V. sowie dem PopRat Saarland e.V., um die lokale Kulturszene zu fördern.
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