Wissenwertes zu Corona © Markus Winkler, Pixabay
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden wir prinzipiell die weibliche Form bei Berufsbezeichnungen und anderen nicht geschlechtsneutralen Substantiven benutzen.
Der Veranstaltungssektor war am stärksten von der Corona-Pandemie betroffen. Viele Unternehmen konnten denn auch nur durch staatliche Wirtschaftshilfen überleben. Doch jetzt drohen Rückforderungen, die für viele Betriebe existenzbedrohend werden können. Dieser Artikel gibt euch einen umfassenden Überblick über die aktuelle Situation und zeigt auf, welche Schritte Betriebe der Veranstaltungsbranche jetzt unternehmen sollten, um drohende Insolvenzen zu vermeiden.
Die Bedeutung der Schlussabrechnung – Fristen und Konsequenzen
Um den Unternehmen in der Coronakrise finanziell beizustehen, stellte der Staat umfangreiche Hilfspakete zur Verfügung, darunter die Überbrückungshilfen I-IV sowie die November- und Dezemberhilfen. Diese Mittel wurden damals häufig auf Basis geschätzter Umsatzeinbrüche gewährt. Abschließend war die Einreichung einer sogenannten Schlussabrechnung erforderlich, um die tatsächlich zustehende Förderhöhe zu ermitteln.
Diese Frist zur Einreichung dieser Abrechnungen ist inzwischen abgelaufen (15.10.2024). Das hat teilweise gravierende Konsequenzen für Unternehmen, die die Frist verpasst und keine Fristverlängerung beantragt haben oder bei denen es aufgrund einer abweichenden Schlussrechnung zu Nachforderungen kommt.
Diejenigen die die Frist verpasst und keine
Fristverlängerung beantragt haben, haben ein Problem …
Rückzahlungen bei Nichteinreichung
Unternehmen, die die Schlussabrechnung nicht fristgerecht eingereicht haben, sind verpflichtet, die erhaltenen Hilfen vollständig zurückzuzahlen. Für viele Betriebe der Veranstaltungsbranche, die die Gelder zur Deckung laufender Kosten verwendet haben, kann dies existenzbedrohend sein. Die seit Auslaufen der Corona-Pandemie erwirtschafteten Gewinne dürften für viele Unternehmen nicht ausreichend gewesen sein, um entsprechende Rücklagen für eine Rückzahlung gebildet zu haben.
Maßnahmen zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Eine Einspruchsmöglichkeit gegen die Rückzahlungsverpflichtung gibt es in der Regel nicht. Die Nichteinreichung wird als Verletzung der Bewilligungsauflagen gewertet, woraus sich eine automatische Rückzahlungspflicht ergibt. Die Rückzahlungsfrist beträgt in diesen Fällen in der Regel einen Monat ab Datum des Schlussbescheides. Betroffene Unternehmen sollten dringend ihre Liquiditätssituation prüfen und gegebenenfalls rechtzeitig Maßnahmen zur Sicherung ihrer Zahlungsfähigkeit ergreifen, um eine drohende Insolvenz abzuwenden.
Nachforderungen trotz fristgerechter Schlussabrechnung
Selbst Unternehmen, die ihre Schlussabrechnung rechtzeitig eingereicht haben, können von Nachforderungen betroffen sein. Diese entstehen, wenn die tatsächlichen Umsätze in den Förderzeiträumen höher ausfielen als ursprünglich prognostiziert oder wenn Fixkosten fehlerhaft angesetzt wurden. Auch Änderungen oder Unstimmigkeiten bei subventionserheblichen Angaben, beispielsweise Mietkosten oder Personalkosten, können Rückforderungen begründen.
Stundungsvereinbarungen
Sofern in diesem Fall ein Schlussbescheid vorliegt, können in der Regel Stundungsvereinbarungen geschlossen werden, welche im Einzelfall eine Stundungsdauer von bis zu drei Jahren enthalten können. Stundungsanträge müssen jedoch vertieft begründet werden.
Rechtliche Prüfung und Rechtsmittel
Rückforderungsbescheide der zuständigen Behörden müssen Unternehmen auf jeden Fall ernst nehmen. Gegebenenfalls wird eine rechtliche Prüfung notwendig. Innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids können Rechtsmittel eingelegt werden. Die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels sind individuell zu beurteilen. Eine detaillierte Überprüfung durch juristische Experten ist daher entscheidend, um eine drohende Insolvenz zu vermeiden.
Wirtschaftliche Folgen von Rückforderungen
Rückforderungen oder die Verpflichtung zur Rückzahlung der Corona-Wirtschaftshilfen können erhebliche wirtschaftliche Folgen für Unternehmen der Veranstaltungsbranche haben. Es ist daher wichtig, frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um die Liquidität zu sichern und die Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten. Andernfalls drohen Insolvenzen, die das Überleben vieler Unternehmen gefährden könnten.
Handlungsempfehlungen
Nachfolgend finden sich einige Tipps zur Bewältigung dieser Krise. Wir vermuten allerdings, dass es auch Unternehmen geben wird, die aufgrund von tatsächlicher oder absehbarer Zahlungsunfähigkeit Insolvenz anmelden werden.
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Liquidität prüfen, Entscheidungen treffen und handeln
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Unternehmen sollten ihre aktuelle Liquiditätssituation genau analysieren und gegebenenfalls Maßnahmen zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit ergreifen. Dazu gehört eine detaillierte Überprüfung der Einnahmen und Ausgaben, um potenzielle Einsparungen zu identifizieren und die finanzielle Stabilität zu gewährleisten.
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Rechtliche Beratung einholen
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Bei Rückforderungsbescheiden sollten Unternehmen unbedingt rechtlichen Rat einholen und gegebenenfalls Rechtsmittel einlegen. Eine rechtliche Beratung kann helfen, die rechtlichen Möglichkeiten auszuloten und die bestmögliche Strategie zu entwickeln, um eine Rückforderung abzuwenden oder zu minimieren.
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Stundungsanträge stellen
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Unternehmen, die von Nachforderungen betroffen sind, sollten Stundungsanträge stellen und diese vertieft begründen. Eine Stundung kann wertvolle Zeit verschaffen, um die finanzielle Situation zu stabilisieren und die Rückzahlung zu erleichtern.
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Kommunikation mit Behörden
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Eine offene und transparente Kommunikation mit den zuständigen Behörden kann helfen, Missverständnisse zu klären und Lösungen zu finden. Unternehmen sollten frühzeitig den Dialog suchen und ihre Situation klar darstellen, um Unterstützung und Verständnis zu gewinnen.
Was man über Insolvenz und mögliche Gegenmaßnahmen wissen sollte
Grundsätzlich gilt: Je früher gehandelt wird, desto besser … Wenn aus der Liquiditätsplanung eine drohende Zahlungsunfähigkeit (negative Liquiditätsprognose für 24 Monate, § 18 InsO ) ersichtlich wird, sind schnelle Restrukturierungsmaßnahmen notwendig. Dazu zählen beispielsweise Verhandlungen mit Gläubigern, die Optimierung des Working Capitals oder der Einsatz von Instrumenten des Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetzes (StaRUG ).
Zur Beachtung: Auch wenn die Frist bereits
verstrichen ist – Handeln! Je früher gehandelt wird, desto besser …
Dieses Gesetz ermöglicht es Unternehmen, gerichtliche Sanierungsverfahren durchzuführen, um eine Insolvenz zu vermeiden. Zentrales Element des Restrukturierungsverfahrens ist der sogenannte Restrukturierungsplan, der es erlaubt, in bestehende Forderungen von Gläubigern einzugreifen, beispielsweise durch Stundungen oder Forderungsschnitte. Das Unternehmen ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen.
Bei Kapitalgesellschaften kann auch eine Überschuldung (§ 19 InsO ) vorliegen: Sie ist gegeben, wenn eine negative Liquiditätsprognose für die folgenden 12 Monate und eine negative Überschuldungsbilanz unter Berücksichtigung von Zerschlagungswerten vorliegen. Dies stellt bei Kapitalgesellschaften einen zwingenden Insolvenzgrund dar.
Auch wenn ein Rechtsmittel gegen den Rückforderungsbescheid eingelegt wurde, sollte die Geschäftsführung zusammen mit ihren Beraterinnen analysieren, wie wahrscheinlich es ist, dass das Rechtsmittel erfolglos bleibt und der Bescheid weiterhin Bestand hat. Letztlich stellt auch die Zahlungsunfähigkeit (keine Möglichkeit, 90% aller fälligen Verbindlichkeiten in den kommenden drei Wochen zu tilgen, § 17 InsO ) einen Insolvenzgrund dar, der für jeden gilt.
Bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit handelt es sich sogar um zwingende Insolvenzgründe: In diesem Fall muss der Gang zum Insolvenzgericht innerhalb von maximal drei Wochen (nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit) bzw. innerhalb von maximal sechs Wochen (nach Eintritt der Überschuldung) erfolgen, um weitere Haftungsrisiken zu vermeiden.
Haftungsrisiken der Geschäftsführung
Die Geschäftsführung ist verpflichtet, eine Krise des Unternehmens frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Besonders problematisch wird es, wenn nach Eintritt zwingender Insolvenzgründe Zahlungen getätigt werden, die nicht notwendig für die Fortführung des Geschäftsbetriebs sind, oder wenn die Insolvenzantragstellung verspätet erfolgt.
In solchen Fällen drohen nicht nur zivilrechtliche Ansprüche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen. Daher ist ein proaktives Krisenmanagement unerlässlich – nicht nur, um Haftungsrisiken zu minimieren, sondern auch, um den Handlungsspielraum des Unternehmens zu erhalten.
Zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten – Förderprogramme und Zuschüsse
Neben den bestehenden Wirtschaftshilfen gibt es weitere Förderprogramme und Zuschüsse, die Unternehmen der Veranstaltungsbranche in Anspruch nehmen können. Dazu gehören beispielsweise:
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KfW-Kredite: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet verschiedene Kreditprogramme an, die speziell auf die Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen zugeschnitten sind. Diese Kredite können helfen, kurzfristige Liquiditätsengpässe zu überbrücken und notwendige Investitionen zu tätigen.
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Länderförderungen: Viele Bundesländer bieten eigene Förderprogramme an, die speziell auf die Bedürfnisse der Veranstaltungsbranche zugeschnitten sind. Diese Programme können zusätzliche finanzielle Unterstützung bieten und helfen, die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzumildern.
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EU-Fördermittel: Auch die Europäische Union bietet verschiedene Förderprogramme an, die Unternehmen in der Veranstaltungsbranche unterstützen können. Diese Programme können helfen, internationale Projekte zu finanzieren und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Beratungsangebote
Unternehmen sollten auch die verschiedenen Beratungsangebote nutzen, die speziell für die Veranstaltungsbranche angeboten werden. Dazu gehören:
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IHK-Beratung: Die Industrie- und Handelskammern bieten umfassende Beratungsangebote für Unternehmen an, die von Rückforderungen betroffen sind. Diese Beratungen können helfen, die finanzielle Situation zu analysieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
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Steuerberaterinnen und Wirtschaftsprüferinnen: Spezialisierte Steuerberaterinnen und Wirtschaftsprüferinnen können Unternehmen dabei unterstützen, ihre finanzielle Situation zu analysieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Sie können auch helfen, die steuerlichen Auswirkungen von Rückforderungen zu bewerten und Strategien zur Minimierung der steuerlichen Belastung zu entwickeln.
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Branchenverbände: Branchenverbände wie der Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft (FAMAB) bieten ebenfalls Unterstützung und Beratung für ihre Mitglieder an. Diese Verbände können wertvolle Informationen und Ressourcen bereitstellen, um Unternehmen in der Krise zu unterstützen.
Ergebnisse
Die Rückforderungen von Corona-Wirtschaftshilfen stellen eine ernsthafte Gefahr für Unternehmen der Veranstaltungsbranche dar und können zu drohenden Insolvenzen führen. Durch frühzeitige Maßnahmen und eine enge Zusammenarbeit mit juristischen Experten können jedoch die wirtschaftlichen Folgen abgemildert und die Zahlungsfähigkeit gesichert werden. Handele jetzt, um dein Unternehmen zu schützen und die Zukunft zu sichern. Nutze die verschiedenen Förderprogramme und Beratungsangebote, um dein Unternehmen bestmöglich zu unterstützen und eine Insolvenz zu vermeiden.
Handele zeitnah. Sieh´ dein Problem als Aufgabe, als unternehmerische Herausforderung.
Mit Fachberatern und gegebenfalls
mit juristischen Experten kannst du es schnell lösen.
Ausblick
Die Veranstaltungsbranche steht vor großen Aufgaben, aber auch vor neuen Chancen. Durch die Nutzung digitaler Technologien und innovativer Geschäftsmodelle können Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken und neue Märkte erschließen. Es ist wichtig, die aktuellen Herausforderungen als Anstoß zu nutzen, um sich weiterzuentwickeln und zukunftsfähig aufzustellen. Mit den richtigen Maßnahmen und Unterstützungsangeboten kann auch die Veranstaltungsbranche gestärkt aus der Krise hervorgehen und eine erfolgreiche Zukunft gestalten …
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