fbpx
1.5 C
Kaiserslautern
Donnerstag, November 21, 2024
spot_img
StartServiceNews aus der SzeneCannabis in Mietwohnungen: Ein kreativer Drahtseilakt zwischen Gesetz und Freiheit
Anzeige
Steinigke Light Captain Banner

Cannabis in Mietwohnungen: Ein kreativer Drahtseilakt zwischen Gesetz und Freiheit

Cannabis in der Mietwohnung, created by funny AI

Nicht nur Künstler und Kreative schätzen die inspirierende Wirkung von Cannabis. Doch wie sieht es mit dem Konsum in Mietwohnungen aus? In Deutschland wird die Debatte um die Legalisierung von Cannabis immer hitziger geführt. Während einige Bundesländer bereits Schritte zur Entkriminalisierung unternommen haben, bleibt die Droge auf Bundesebene nicht zu 100% legal. Dies wirft eine Reihe von Fragen auf, insbesondere für Mieter, die in ihrer Wohnung “kreativ” sein möchten. Dieser Artikel beleuchtet die aktuelle Situation und die damit verbundenen Herausforderungen.

Der rechtliche Rahmen

Der Besitz und Anbau von Cannabis sind in Deutschland nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) nicht zu 100% legal. Allerdings hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren eine gewisse Toleranzpolitik verfolgt. Mittlerweile ist der Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis in der gesamten BRD erlaubt. Der freie Verkauf steht weiterhin unter Strafe.

Doch wie sieht es mit dem Konsum in Mietwohnungen aus? Hier kommt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ins Spiel. Laut § 535 BGB hat der Mieter die Mietsache “mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns” zu behandeln. Dies bedeutet, dass der Mieter die Wohnung nicht in einem Zustand hinterlassen darf, der über die normale Abnutzung hinausgeht.

Kreativität und Cannabis

Für viele Künstler und Kreative ist Cannabis ein wichtiger Bestandteil ihres Schaffensprozesses. Doch wie lässt sich diese kreative Freiheit mit den rechtlichen Grenzen vereinbaren? Rauchen in der Mietwohnung zählt in der Regel zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung. Dazu gehören auch Rauchen auf dem Balkon, am offenen Fenster oder auf der Terrasse. Gleiches gilt nun für den Konsum von Cannabis. Dennoch darf die Freude über neue Freiheiten das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme nicht einfach wegpusten.

Es ist Mietern erlaubt, Cannabis-Pflanzen in der Wohnung, auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten anzubauen. Vorausgesetzt sie sind 18 Jahre alt und haben seit mindestens sechs Monaten einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Des Weiteren müssen sie die Regeln des Jugendschutzes einhalten. Denn Cannabis-Pflanzen dürfen nur – laut Bundesministerium für Gesundheit – in abschließbaren Schränken oder Räumen aufbewahrt werden. Mittlerweile ist der Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis in der gesamten BRD erlaubt.

Die Rolle der Nachbarn

Nicht nur den Kindern, sondern auch den Bedürfnissen der Nachbarn sollte Aufmerksamkeit geschenkt werden. Allerdings können sie sich besser zur Wehr setzen. Sobald sie sich im Gebrauch ihrer Wohnung stark beeinträchtigt fühlen, weil es ringsum stark nach Cannabis riecht, können sie aktiv werden.

Zunächst sollten Betroffene das Gespräch mit den Verursachern und den Vermietern suchen. Bleibt der Erfolg aus, ist unter Umständen sogar eine Mietminderung gerechtfertigt. Ob das so ist, und in welcher Höhe sollte allerdings vorher mit einem Anwalt besprochen werden.

Zur Info:
Das Titelbild wurde nach 8 Anläufen von einer KI erstellt, die erst überzeugt werden musste, dass hier keine Verherrlichung von Drogenkonsum stattfindet. Als Rechercheassistenz brauchte die KI ebenfalls einige Korrekturen.

Anzeige

Jetzt auf Thomann.de stöbern!

Wir sind jetzt Affiliate Partner bei THOMANN!  Wenn du vorhast, demnächst Equipment zu shoppen und unsere Arbeit gerne unterstützen möchtest, nutze einfach diesen Link

Es entstehen dir keine Zusatzkosten, aber wir erhalten eine kleine Pro­vi­sion.
Dafür schon mal vielen Dank 🙂

Folge uns jetzt auf InstagramFacebook & YouTube und verpasse keine Artikel
und spannende Infos mehr!

Außerdem interessant: Unsere Facebook-Gruppe StageAID-Talk!

Jörg Kirschhttp://www.kirsch-veranstaltungstechnik.de
Jörg Kirsch studierte ab 1981 Elektrotechnik in Kaiserslautern. An der Universität leitete er zwei Jahre lang das Kulturreferat und startete parallel dazu seine Firma für Veranstaltungstechnik mit eigener Ingenieur- und Entwicklungsabteilung. Auf sein Konto gehen weit mehr als 10.000 persönlich betreute Veranstaltungen, unter anderem die Realisation eines Bon-Jovi Konzertes zusammen mit Jet-West. Als gefragter Partner für Eventberatung ist er für mehrere Firmen tätig, u.a. als Bühnenmeister für das Kulturreferat Kaiserslautern. Mit seiner Firma betreut er mehrere Eventlocations, entwickelt spannende Veranstaltungsformate und bietet Ausbildungen im Veranstaltungsbereich. Persönlich liegt ihm der Support und die Entwicklung junger Künstler am Herzen. Mit Begeisterung engagiert er sich in mehreren Netzwerken, um auch hier die regionale Kulturszene zu fördern.
Anzeige
Stageline Banner
Anzeige

MEISTGELESEN

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner